Förderprogramme
Im Zweckverband go.Rheinland sind die Investitionsförderung im ÖPNV und SPNV sowie die Planung und Bestellung des SPNV-Betriebs gebündelt.
Die Investitionsmittel, die dem dem Zweckverband go.Rheinland zur Verfügung stehen, stammen zum einen aus der pauschalierten Investitionsförderung des Landes (nach § 12 ÖPNVG NRW), zum anderen handelt go.Rheinland als Bewilligungsbehörde im Auftrag des Landes (nach § 13 ÖPNVG NRW). Mit der Novelle des ÖPNV-Gesetzes im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber zudem die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, regionale Schnellbuslinien über die SPNV-Aufgabenträger fördern zu lassen.
Seit Dezember 2020 gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, Planungsleistungen für ÖPNV-Schieneninfrastruktur im besonderen Landesinteresse zur Schaffung eines Planungsvorrats fördern zu lassen.
Im Zweckverband go.Rheinland sind die Investitionsförderung im ÖPNV und SPNV sowie die Planung und Bestellung des SPNV-Betriebs gebündelt.
Die Investitionsmittel, die dem dem Zweckverband go.Rheinland zur Verfügung stehen, stammen zum einen aus der pauschalierten Investitionsförderung des Landes (nach § 12 ÖPNVG NRW), zum anderen handelt go.Rheinland als Bewilligungsbehörde im Auftrag des Landes (nach § 13 ÖPNVG NRW). Mit der Novelle des ÖPNV-Gesetzes im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber zudem die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, regionale Schnellbuslinien über die SPNV-Aufgabenträger fördern zu lassen.
Seit Dezember 2020 gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, Planungsleistungen für ÖPNV-Schieneninfrastruktur im besonderen Landesinteresse zur Schaffung eines Planungsvorrats fördern zu lassen.