Förderprogramm für „Mobilstationen der Zukunft“

Seit Kurzem gibt es im Rheinischen Revier das neue Förderprogramm „Mobilstationen der Zukunft“ für die Errichtung und den Ausbau von Mobilstationen. Das Programm richtet sich insbesondere an Mobilstationen mit innovativen und über Mobilitätsangebote hinausgehende Ausstattungselemente. Antragsteller können Kommunen, Kommunalwerke oder Verkehrsunternehmen des Rheinischen Reviers sein – die Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln.

Die fachliche Beratung und Abwicklung erfolgt im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet durch go.Rheinland oder den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Diese Beratung vor der Antragstellung ist verpflichtend für Antragsteller und Antragstellerinnen im Rahmen des Programms. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent. Neben den investiven Baumaßnahmen sind sowohl Planungskosten als auch Ausgaben für den Erwerb eines betriebsnotwendigen Grundstücks förderfähig.

Weitere Informationen können den Förderleitlinien entnommen werden.

Förderprogramm für „Mobilstationen der Zukunft“

Seit Kurzem gibt es im Rheinischen Revier das neue Förderprogramm „Mobilstationen der Zukunft“ für die Errichtung und den Ausbau von Mobilstationen. Das Programm richtet sich insbesondere an Mobilstationen mit innovativen und über Mobilitätsangebote hinausgehende Ausstattungselemente. Antragsteller können Kommunen, Kommunalwerke oder Verkehrsunternehmen des Rheinischen Reviers sein – die Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln.

Die fachliche Beratung und Abwicklung erfolgt im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet durch go.Rheinland oder den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Diese Beratung vor der Antragstellung ist verpflichtend für Antragsteller und Antragstellerinnen im Rahmen des Programms. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent. Neben den investiven Baumaßnahmen sind sowohl Planungskosten als auch Ausgaben für den Erwerb eines betriebsnotwendigen Grundstücks förderfähig.

Weitere Informationen können den Förderleitlinien entnommen werden.

 
Zu den Handlungsfeldern der "Mobilstationen der Zukunft" gehören:

 

  • Beratung der Antragsteller (Kommunen, Kreise, Verkehrsverbünde etc.)
  • Förderung von Elementen einer Mobilstation aus einer Hand – insbesondere innovative Elemente
  • Förderung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität


Unsere Ansprechpartner*innen für weitere Fragen:

 

 

Nick Nieradka
Tel.: 0221-20808-6801
E-Mail: mobilstationen-der-zukunft(at)gorheinland.com oder
E-Mail: nick.nieradka(at)gorheinland.com  

Jana Kubitscheck
Tel.: 0221-20808-6810
E-Mail: mobilstationen-der-zukunft(at)gorheinland.com oder
E-Mail: Jana.Kubitscheck(at)gorheinland.com 

 

 

Taylan Deniz
Tel.: 0209-1584-191
E-Mail: mobilstationen-der-zukunft(at)vrr.de oder
E-Mail: taylan.deniz(at)vrr.de  

Termine und Fristen:

Einreichung der Förderanträge auf Gewährung von Zuwendungen:    30.06.2026