Ziele und Rahmenvorgaben für das SPNV-Leistungsangebot

Im SPNV-Nahverkehrsplan (NVP) des Zweckverbandes go.Rheinland (ehemals ZV NVR) werden die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs werden konkretisiert sowie die Ziele und Rahmenvorgaben für das zukünftige SPNV-Leistungsangebot im Verbandsgebiet festgelegt.

Die Aufstellung eines Nahverkehrsplans ist eine Pflichtaufgabe von go.Rheinland gemäß §8 ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen

In diesem Zusammenhang bilden auch Investitionsmaßnahmen wie die Reaktivierung von Strecken oder der Ausbau von Stationen einen wichtigen Rahmen für die Angebotsgestaltung.

Im SPNV-Nahverkehrsplan (NVP) des Zweckverbandes go.Rheinland (ehemals ZV NVR) werden die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs werden konkretisiert sowie die Ziele und Rahmenvorgaben für das zukünftige SPNV-Leistungsangebot im Verbandsgebiet festgelegt.

Die Aufstellung eines Nahverkehrsplans ist eine Pflichtaufgabe von go.Rheinland gemäß §8 ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen

In diesem Zusammenhang bilden auch Investitionsmaßnahmen wie die Reaktivierung von Strecken oder der Ausbau von Stationen einen wichtigen Rahmen für die Angebotsgestaltung.

Der aktuelle Nahverkehrsplan

Der aktuell gültige Nahverkehrsplan des Zweckverbands go.Rheinland (damals Nahverkehr Rheinland) wurde 2016 beschlossen.

Vor Übergang der Aufgabenträgerschaft für den SPNV auf den ZV Nahverkehr Rheinland (NVR) im Jahr 2008 waren die beiden Trägerzweckverbände AVV (Aachener Verkehrsverbund) und VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) für die Nahverkehrsplanung verantwortlich.

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Aktuelle Fortschreibung des Nahverkehrsplans

Mit dem „Mobilitätsplan / SPNV-Nahverkehrsplan 2025“ schreibt der Zweckverband go.Rheinland seinen Nahverkehrsplan 2016 aktuell fort und stellt – im Zusammenwirken mit seinen Trägerzweckverbänden Aachener Verkehrsverbund (AVV) und Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) – seine Aufgaben und Unterstützungsangebote erstmals als regionaler Mobilitätsverbund in einem Gesamtplan dar. Der Mobilitätsplan wird eine neue Struktur erhalten und einen dreiteiligen Aufbau aufweisen, in dessen Rahmen die klassischen SPNV-Themen mit Inhalten zu den Aktivitäten von go.Rheinland im Bereich Mobilitätsentwicklung und Mobilitätsmanagement verbunden werden. 

Das Dokument soll voraussichtlich Mitte 2025 beschlossen werden. Zwischen dem 16. Dezember 2024 und dem 07. Februar 2025 wird eine Stakeholder- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Mobilitätsplans durchgeführt.