Der Zweckverband go.Rheinland entscheidet über die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). 

Der Zweckverband hat zwei Organe: den Verbandsvorsteher und die Verbandsversammlung. Während der Verbandsvorsteher als gesetzlicher Vertreter des Zweckverbandes die Entscheidungen der Verbandsversammlung umzusetzen hat und für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich sind, ist es Aufgabe der Verbandsversammlung, alle Entscheidungen zu treffen, die über die alltäglichen Geschäfte der laufenden Verwaltung hinausgehen.

Die Verbandsversammlung ist ein gesetzlich vorgesehenes Entscheidungsorgan, vergleichbar mit dem Rat einer Kommune oder dem Kreistag eines Landkreises. Genau wie ein Rat oder ein Kreistag kann die Verbandsversammlung Ausschüsse bilden. Der Zweckverband hat einen Hauptausschuss, einen Vergabeausschuss und einen Strategieausschuss.

Der Verbandsvorsteher

Der Verbandsvorsteher führt die laufenden Geschäfte des Zweckverbandes go.Rheinland nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Er vertritt den Zweckverband gerichtlich und außergerichtlich.

Am 20.10.2017 wurde der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises, Stephan Santelmann, von der Verbandsversammlung go.Rheinland zum Verbandsvorsteher des Zweckverbandes go.Rheinland gewählt.

Gemäß § 16 Satz 3 des KorruptionsbG ist der Verbands­vorsteher verpflichtet, Auskunft über

  • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbst­ständigten Aufgaben­bereichen in öffentlich-rechtlicher oder privat­rechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landes­organisations­gesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privat­rechtlicher Unternehmen
  • und die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien zu geben.

 

 

Die entsprechende Übersicht über die Tätigkeiten des Verbands­vorstehers, Herrn Landrat Stephan Santelmann, steht auf der Internetseite des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie hier als PDF-Datei zum Downloaden zur Verfügung.

Die Verbandsversammlung

Der Zweckverband go.Rheinland hat zwei Verbandsmitglieder, dies sind die beiden Trägerzweckverbände Zweckverband VRS und Zweckverband AVV.

Die Gebietskörperschaften entsenden nach Maßgabe entsprechender Vorgaben der Verbandssatzungen jeweils eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern in die Verbandsversammlungen. Die Vertreterinnen und Vertreter, die in eine Verbandsversammlung entsendet werden, werden vom jeweiligen Rat oder Kreistag aus den Reihen seiner Mitglieder gewählt. Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes go.Rheinland werden durch die Verbandsversammlung des jeweiligen Trägerzweckverbandes entsandt. Die Verbandsversammlung wird von ihrem Vorsitzenden mindestens zweimal im Jahr und vor jeder Gesellschafterversammlung der Verbundgesellschaft einberufen.

Der Zweckverband go.Rheinland ist nach der EU Verordnung 1370 / 2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeits­bereich fallenden gemein­wirtschaftlichen Verpflichtungen zu veröffentlichen.

Sitzungsvorlagen und Termine

Die Termine und Tagesordnungen der Sitzungen sowie die öffentlichen Sitzungsunterlagen werden im elektronischen Sitzungsdienst des Zweckverbandes go.Rheinland bereitgestellt: