Zweckverband go.Rheinland
Die Verbandsversammlung
Zum Jahreswechsel 2022/23 wurde der Zweckverband Nahverkehr Rheinland in den Zweckverband go.Rheinland umbenannt.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes werden durch die Verbandsversammlung des jeweiligen Trägerzweckverbandes entsandt. Die Verbandsversammlung wird von ihrem Vorsitzenden mindestens zweimal im Jahr und vor jeder Gesellschafterversammlung der Verbundgesellschaft einberufen.
Die Termine und Tagesordnungen der Sitzungen sowie die öffentlichen Sitzungsunterlagen werden im elektronischen Sitzungsdienst des Zweckverbandes go.Rheinland bereitgestellt.
Der Verbandsvorsteher
Die Verbandsversammlung wählt den Verbandsvorsteher aus dem Kreis der Verbandsvorsteher und stellvertretenden Verbandsvorsteher der Trägerzweckverbände oder mit Zustimmung ihres Dienstvorgesetzten aus dem Kreis der allgemeinen Vertreter oder der leitenden Bediensteten der Trägerzweckverbände für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaften der Mitglieder der Trägerzweckverbände, jedoch höchstens für die Dauer ihres Amtes. Der Verbandsvorsteher führt die laufenden Geschäfte des Zweckverbandes nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Er vertritt den Zweckverband gerichtlich und außergerichtlich.
Am 20.10.2017 wurde der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises, Stephan Santelmann, zum Verbandsvorsteher des Zweckverbandes gewählt.
Gemäß § 16 Satz 3 des KorruptionsbG ist der Verbandsvorsteher verpflichtet, Auskunft über
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
- und die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien zu geben.
Die entsprechende Übersicht über die Tätigkeiten des Verbandsvorstehers, Herrn Landrat Stephan Santelmann, steht auf der Internetseite des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie hier als PDF-Datei zum Downloaden zur Verfügung.
Der Zweckverband go.Rheinland ist nach der EU Verordnung 1370 / 2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu veröffentlichen.