Förderprogramm für „Mobilstationen der Zukunft“

Das für das Rheinische Revier geltende Förderprogramm „Mobilstationen der Zukunft“ für die Errichtung und den Ausbau von Mobilstationen richtet sich insbesondere an Mobilstationen mit innovativen und über Mobilitätsangebote hinausgehende Ausstattungselemente.

Für das Rheinische Revier gelten Sonderförderquoten in Höhe von 90 – 97,5 %. Neben den investiven Baumaßnahmen sind sowohl Planungskosten als auch Ausgaben für den Erwerb eines betriebsnotwendigen Grundstücks förderfähig.

Weitere Informationen können den Förderleitlinien entnommen werden.

Förderprogramm für „Mobilstationen der Zukunft“

Das für das Rheinische Revier geltende Förderprogramm „Mobilstationen der Zukunft“ für die Errichtung und den Ausbau von Mobilstationen richtet sich insbesondere an Mobilstationen mit innovativen und über Mobilitätsangebote hinausgehende Ausstattungselemente.

Für das Rheinische Revier gelten Sonderförderquoten in Höhe von 90 – 97,5 %. Neben den investiven Baumaßnahmen sind sowohl Planungskosten als auch Ausgaben für den Erwerb eines betriebsnotwendigen Grundstücks förderfähig.

Weitere Informationen können den Förderleitlinien entnommen werden.


Unsere Ansprechpartner*innen für weitere Fragen:

 

 

Nick Nieradka
Tel.: 0221-20808-6801
E-Mail: mobilstationen-der-zukunft(at)gorheinland.com oder
E-Mail: nick.nieradka(at)gorheinland.com  

Jana Kubitscheck
Tel.: 0221-20808-6810
E-Mail: mobilstationen-der-zukunft(at)gorheinland.com oder
E-Mail: Jana.Kubitscheck(at)gorheinland.com 

 

 

Taylan Deniz
Tel.: 0209-1584-191
E-Mail: mobilstationen-der-zukunft(at)vrr.de oder
E-Mail: taylan.deniz(at)vrr.de  

Termine und Fristen:

Einreichung der Förderanträge auf Gewährung von Zuwendungen:    30.06.2026