Flächenclearing für Mobilstationselemente auf DB-Flächen

Bahnhöfe sind wichtige Standorte für Mobilstationen, weil sie meist zentral gelegen sind und dort bereits heute in der Regel eine große Anzahl verschiedener Mobilitätsoptionen gebündelt ist. Die Deutsche Bahn unterstützt die Umsetzung von Mobilstationen an ihren Bahnhöfen u.a. dadurch, dass sie Flächen, die für den Bahnbetrieb oder andere notwendige Zwecke vor Ort derzeit nicht benötigt werden, potenziell für das Aufstellen von Mobilstationselementen zur Verfügung stellt.

Um zu prüfen, ob Flächen zur Verfügung stehen, wird ein sogenanntes „Flächenclearing“ durchgeführt. Hierzu hat go.Rheinland im Rahmen seiner Kooperation mit der Deutschen Bahn ein Vorgehen abgestimmt, welches die Klärung der Flächenverfügbarkeit für die Kommunen erleichtert. Wenn im Rahmen dieses Prüfverfahrens grünes Licht für eine Mobilstationsnutzung auf einer Fläche gegeben wird, kann zwischen der jeweiligen Konzerntochter der Deutschen Bahn, der die Fläche gehört (meist DB InfraGO) und der Bauherrin der Mobilstation (meist die Kommune) ein Gestattungsvertrag zur Nutzung der DB-Fläche für Mobilstationen ausgehandelt werden.

Bahnhöfe sind wichtige Standorte für Mobilstationen, weil sie meist zentral gelegen sind und dort bereits heute in der Regel eine große Anzahl verschiedener Mobilitätsoptionen gebündelt ist. Die Deutsche Bahn unterstützt die Umsetzung von Mobilstationen an ihren Bahnhöfen u.a. dadurch, dass sie Flächen, die für den Bahnbetrieb oder andere notwendige Zwecke vor Ort derzeit nicht benötigt werden, potenziell für das Aufstellen von Mobilstationselementen zur Verfügung stellt.

Um zu prüfen, ob Flächen zur Verfügung stehen, wird ein sogenanntes „Flächenclearing“ durchgeführt. Hierzu hat go.Rheinland im Rahmen seiner Kooperation mit der Deutschen Bahn ein Vorgehen abgestimmt, welches die Klärung der Flächenverfügbarkeit für die Kommunen erleichtert. Wenn im Rahmen dieses Prüfverfahrens grünes Licht für eine Mobilstationsnutzung auf einer Fläche gegeben wird, kann zwischen der jeweiligen Konzerntochter der Deutschen Bahn, der die Fläche gehört (meist DB InfraGO) und der Bauherrin der Mobilstation (meist die Kommune) ein Gestattungsvertrag zur Nutzung der DB-Fläche für Mobilstationen ausgehandelt werden.

Alle Informationen gibt’s im Infoblatt: Gestattungsverträge

Sie haben Interesse am Flächenclearing?

Wenden Sie sich einfach an die Erstansprechperson für Ihren Kreis/Ihre kreisfreie Stadt oder schreiben Sie uns an:

mobilstationen(at)gorheinland.com

Gerne unterstützen wir Sie auch im Kontakt mit anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen im go.Rheinland-Gebiet.