Die Zweckverbände von VRS, AVV und go.Rheinland haben je zwei Organe: den Verbandsvorsteher und die Verbandsversammlung. Während die Verbandsvorsteher als gesetzliche Vertreter der Zweckverbände die Entscheidungen der Verbandsversammlung umzusetzen haben und für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich sind, ist es Aufgabe der Verbandsversammlung, alle Entscheidungen zu treffen, die über die alltäglichen Geschäfte der laufenden Verwaltung hinausgehen.

Die Verbandsversammlungen sind ein gesetzlich vorgesehenes Entscheidungsorgan, vergleichbar mit dem Rat einer Kommune oder dem Kreistag eines Landkreises. Genau wie ein Rat oder ein Kreistag können die Verbandsversammlungen Ausschüsse bilden.

 

Die Verbandsversammlungen

Der Zweckverband VRS hat neun Verbandsmitglieder, der Zweckverband AVV vier. 

  • Beim VRS sind dies die Stadt Köln, die Stadt Bonn, die Stadt Leverkusen, die Stadt Monheim am Rhein, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis, der Kreis Euskirchen, der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergischer Kreis.
  • Im Zweckverband AVV sind vertreten: die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen, der Kreis Düren und der Kreis Heinsberg.
  • Der Zweckverband go.Rheinland hat zwei Verbandsmitglieder, dies sind die beiden Trägerzweckverbände Zweckverband VRS und Zweckverband AVV.

Die Gebietskörperschaften entsenden nach Maßgabe entsprechender Vorgaben der Verbandssatzungen jeweils eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern in die Verbandsversammlungen. Die Vertreterinnen und Vertreter, die in eine Verbandsversammlung entsendet werden, werden vom jeweiligen Rat oder Kreistag aus den Reihen seiner Mitglieder gewählt.

Aktuell hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands VRS 38 Mitglieder, die AVV-Verbandsversammlung 20 und die Verbandsversammlung des Zweckverbands go.Rheinland 51 Mitglieder. Für jedes ordentliche Mitglied gibt es satzungsgemäß zudem ein stellvertretendes Mitglied.

 

Wie werden Beschlüsse gefasst?

Um Entscheidungen zu treffen, kommen die Verbandsversammlungen mehrmals im Jahr zu regulären Sitzungen zusammen. 

Grundlage für die jeweilige Sitzung sind die Tagesordnung, die Beschlussvorlagen und die Mitteilungsvorlagen, die den Mitgliedern der Verbandsversammlungen vorab per Post oder über den digitalen Sitzungsdienst (SD.net) zur Verfügung gestellt werden. In den Beschlussvorlagen ist neben einer Erläuterung der Thematik in der Regel ein vorformulierter Beschlussvorschlag enthalten.

Kommt es zur Abstimmung, wird üblicherweise von den Vorsitzenden abgefragt, ob es Nein-Stimmen oder Enthaltungen gibt. Wer sich nicht meldet, stimmt zu. Der weit überwiegende Teil der Beschlüsse wird einstimmig getroffen.

Sitzung des Zweckverbandes VRS

Die Aufgaben der Zweckverbände

Der Zweckverband VRS hat gemäß Verbandssatzung u.a. folgende Kernaufgaben:
 
  • Der Zweckverband VRS unterstützt den Zweckverband go.Rheinland bei der Umsetzung der Aufgaben nach § 5 Abs. 3 S. 3 und 4 ÖPNVG NRW. Er wirkt auf eine integrierte Verkehrsgestaltung im ÖPNV, insbesondere auf die Bildung eines einheitlichen Gemeinschaftstarifs, auf die Bildung kooperationsraumübergreifender Tarife mit dem Ziel eines landesweiten Tarifs, auf ein koordiniertes Verkehrsangebot im ÖPNV und einheitliche Beförderungsbedingungen, Produkt- und Qualitätsstandards, Fahrgastinformations- und Betriebssysteme und ein übergreifendes Marketing hin. Er wirkt darüber hinaus auf eine Ausgestaltung angemessener Kundenrechte durch Aufnahme von entsprechenden Regelungen in die Tarifbestimmungen des Gemeinschaftstarifs hin.
  • Der Zweckverband VRS entscheidet als zuständige Behörde nach Artikel 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 über die Festsetzung von Höchsttarifen für alle Fahrgäste oder bestimmte Gruppen von Fahrgästen.
Der Zweckverband AVV hat gemäß Verbandssatzung u.a. folgende Kernaufgaben:
 
  • Beschlussfassung über allgemeine verkehrspolitische Leitlinien für den öffentlichen Personennahverkehr unter Beachtung der Planung des Zweckverbands go.Rheinland
  • Förderung des ÖPNV im Rahmen der vom Land NRW gewährten Mittel gemäß § 11a und § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW sowie zur Förderung des Azubitickets, desSozialtickets und des NRW-eTarifs als eigene Aufgabe nach näherer Maßgabe von § 13 der Satzung.
  • Ermittlung und Feststellung der für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen von Verkehrsunternehmen im ÖSPV notwendigen Ausgleichsleistungen
  • Wahrnehmung der Aufgabe „Tarif“ unter dem Aspekt „Gemeinschaftstarif“ nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (derzeit als Aufgabenträger gemäß § 8 Abs. 3 PBefG und als zuständige Behörde nach der VO 1370/2007)
  • Koordination grenzüberschreitender ÖSPV-Verkehre
 
Der Zweckverband go.Rheinland hat gemäß Verbandssatzung vorrangig folgende Kernaufgaben:
 
  • Der Zweckverband entscheidet über die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV).
  • Der Zweckverband hat in Abstimmung mit seinen Mitgliedern auf eine integrierte Verkehrsgestaltung im ÖPNV hinzuwirken, insbesondere auf die Fortentwicklung der bestehenden Gemeinschaftstarife, auf die Bildung kooperationsraumübergreifender Tarife mit dem Ziel eines landesweiten Tarifs, auf ein koordiniertes Verkehrsangebot im ÖPNV und einheitliche Beförderungsbedingungen, Produkt- und Qualitätsstandards, Fahrgastinformations- und Betriebssysteme und ein übergreifendes Marketing.
  • Der Zweckverband fördert SPNV-Betriebsleistungen auf der Grundlage von Vereinbarungen bzw. Zuwendungsbescheiden
  • Dem Zweckverband obliegt die Förderung von Investitionen im ÖPNV gemäß § 12 ÖPNVG NRW.