ÖPNV-/SPNV-Investitionsprogramm des Zweckverbandes go.Rheinland nach § 12 ÖPNVG NRW

Der Zweckverband go.Rheinland hat (damals als Zweckverband Nahverkehr Rheinland) im Rahmen der pauschalierten Förderung im Jahr 2008 erstmals ein mittelfristiges Investitionsprogramm vorgelegt, in dem Fördervorhaben mit einem Baubeginn bis 2013 enthalten sind. Dieses Programm wird jährlich fortgeschrieben.

2008 startete das Programm mit 102 Projekten und einem Investitionsvolumen von insgesamt 178,1 Millionen Euro.

Von herausragender Bedeutung im Investitionsprogramm des Zweckverbandes go.Rheinland sind:

  • der Neu- und Ausbau von Stadtbahnstrecken in und um Köln und Bonn zur Anbindung des Umlands, darunter z. B. die geplante Stadtbahnverbindung Bonn – Niederkassel – Köln,
  • der Ausbau der nötigen Infrastruktur für den Busverkehr, z. B . durch die Erneuerung von Bushaltestellen bzw. Wartehallen sowie
  • die Verbesserung der Verknüpfung von verschiedenen Verkehrssystemen an Umsteigehaltestellen (u. a. durch P&R-/B&R-Anlagen und Mobilstationen).

 

Grundsätzlich kann der Zweckverband go.Rheinland Investitionsprojekte in folgenden Bereichen fördern:

  • Schienenwege des SPNV und der Stadtbahn einschließlich Haltestellen,
  • Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV (Stadtbahnhaltestellen und Stationen des SPNV),
  • Bushaltestellen und Zentrale Omnibusbahnhöfe (ZOB),
  • Park-and-ride-Anlagen (P&R) und Bike-and-ride-Anlagen (B&R),
  • Mobilstationen,
  • Ortsfeste Informations- und Kommunikationsinfrastruktur,
  • Betriebsleitsystem (ITCS)
  • Elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM)
  • Investitionsmaßnahmen zur Erneuerung der ÖPNV-Infrastruktur mit Funktionsverbesserung,
  • Investitionsmaßnahmen zur Erhöhung der betrieblichen und verkehrlichen Sicherheit im ÖPNV sowie
  • weitere Investitionsmaßnahmen aufgrund besonderer Vereinbarungen mit dem Land.

 

Aus dem SPNV-Bereich werden nur wenige Maßnahmen aus § 12 ÖPNVG NRW gefördert, da bereits das Landesförderprogramm gemäß § 13 ÖPNVG NRW auf den SPNV ausgerichtet ist.

Die Höhe der Zuwendungen und weitere Regelungen zur Ausgestaltung des Rahmens des § 12 ÖPNVG NRW und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften sind in den Förderrichtlinien des Zweckverbands go.Rheinland enthalten. Sie ermöglichen eine Förderung bis zu einer Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbsausgaben. Für Ausgaben zur Planung und Vorbereitung der Investitionsmaßnahmen erhalten die Zuwendungsempfänger eine Pauschale. Die Verteilung der Fördergelder ist gesetzlich geregelt. Der Zweckverband go.Rheinland leitet die Mittel an die beteiligten Verkehrsunternehmen weiter.

Hinweis: Bitte benutzen Sie für die Anmeldung, Beantragung oder Abwicklung von Fördermaßnahmen die weiter unten abrufbaren "Formulare zum Download (ZIP-Dateien)".

Sollten sie vorherige Fassungen der Weiterleitungsrichtlinien benötigen, stellt der Zweckverband go.Rheinland Ihnen diese auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Die hier eingestellten Formulare sind für Fördermaßnahmen, die bis Ende 2007 bewilligt worden sind. Die fördertechnische Abwicklung der Maßnahmen liegt bei dem Zweckverband go.Rheinland. Die für diese Maßnahmen vorgesehenen Mittel werden auf die pauschalierte Investitionsförderung des Zweckverbandes go.Rheinland angerechnet.

Weitere Informationen zur Umsetzung von Mobilstationen und den Beratungs- und Unterstützungsangeboten von go.Rheinland finden Sie hier.