Integration der Rheinfähre „Königswinter IV“ in den Schienenersatzverkehr

Die Fähre Königswinter – Mehlem kann während der Korridorsanierung „Rechter Rhein“ von Fahrgästen mit ÖPNV-Ticket kostenlos genutzt werden

Köln. Im Zuge der umfangreichen Baumaßnahme der Deutschen Bahn im Rahmen der Korridorsanierung „Rechter Rhein“ wird der öffentliche Verkehr zwischen dem 10. Juli und dem 11. Dezember 2026 um ein besonderes Angebot erweitert: Die Rheinfähre auf der Strecke Königswinter – Mehlem wird von go.Rheinland, dem Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr im südlichen Nordrhein-Westfalen, in den Schienenersatzverkehr integriert.

Ziel dieser Maßnahme ist es, den Fahrgästen während der Bauphase eine zuverlässige und gleichzeitig flexible Möglichkeit zur Rheinquerung zu bieten. Die Einbindung der Fähre stellt einen integrativen Bestandteil des Ersatzkonzeptes dar und ergänzt die bestehenden Bus- und Bahnangebote sinnvoll.

Dr. Norbert Reinkober, Geschäftsführer von go.Rheinland: „Mit dieser innovativen Maßnahme zeigen die beteiligten Akteure, wie flexibel und kundenorientiert der öffentliche Verkehr auch in herausfordernden Situationen gestaltet werden kann. Ein großer Dank geht an den Betreiber der Fähre, der sich von Anfang an offen dafür gezeigt hat, die von den Bauarbeiten betroffenen Fahrgäste des SPNV in dieser schwierigen Situation zu unterstützen.“

Michael Birk, Geschäftsführer der Rheinfähre Königswinter GmbH: „Die Integration unserer Fähre in den Schienenersatzverkehr macht wirklich Sinn, denn so können die linksrheinischen Zugverbindungen am Bahnhof Mehlem schnell und unkompliziert erreicht werden. So können wir dazu beitragen, die starken Auswirkungen gerade für die Pendler*innen etwas erträglicher zu machen.“ 

Gültigkeit und Nutzung
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende. Für die Nutzung ist ein gültiger Fahrausweis des VRS-Verbundtarifs ausreichend; ein zusätzliches Fahrradticket ist nicht erforderlich. Motorisierte Fahrzeuge sind von der Integration ausgeschlossen – unabhängig davon, ob die Fahrerin oder der Fahrer über ein gültiges VRS-Ticket verfügt.

Für die Beförderung gelten grundsätzlich die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Fährbetreibers. Aufgrund betrieblicher und äußerer Einflüsse wie Niedrig- oder Hochwasser kann kein verlässlicher Fahrplan im klassischen Sinne gewährleistet werden. Aus diesem Grund findet die Mobilitätsgarantie NRW auf dieses Angebot keine Anwendung.

Perspektive für die Zukunft
Neben der kurzfristigen Entlastung während der Bauphase bietet die Integration der Fähre auch die Chance, neue Wege in der Vernetzung verschiedener Verkehrsträger zu erproben. Das Projekt kann daher als Pilotprojekt für eine mögliche zukünftige Tarifintegration betrachtet werden.

Informationen zum Fahrplan der Fähre finden Sie unter Rheinfähre Königswinter: Schnelle und zuverlässige Fährverbindung über den Rhein.

Weitere Informationen zur Korridorsanierung Rechter Rhein und zum Verkehrskonzept sind auf der DB-Projektwebseite https://rechter-rhein.deutschebahn.com/ und unter der DB-Seite zu Ersatzverkehren bei Korridorsanierungen https://generalsanierung.db-ersatzverkehr.de/ersatzverkehr/Generalsanierungen/Rechter-Rhein zu finden.

Das Bild zeigt von links go.Rheinland-Geschäftsführer Dr. Norbert Reinkober, Fährbetreiber Michael Birk und den Landtagsabgeordneten Jonathan Grunwald

Das Bild zeigt von links go.Rheinland-Geschäftsführer Dr. Norbert Reinkober, Fährbetreiber Michael Birk und den Landtagsabgeordneten Jonathan Grunwald