Mund-Nasen-Bedeckung ist Voraussetzung für Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel
Köln, 22. April 2020. Wie die NRW-Landesregierung heute beschlossen hat, ist es ab Montag, 27. April 2020, für die Fahrgäste Pflicht, im Öffentlichen Personennahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Auch die Verwendung von selbstgenähten Masken, einem Halstuch oder einem Schal ist gestattet. Durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes schützt man sich selbst und die anderen Fahrgäste. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist Voraussezung für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.
Weitere wichtige Bausteine zur Eindämmung des Coronavirus sind bei Fahrten mit Bus und Bahn:
- das Abstandhalten zu anderen Fahrgästen, indem z. B. alle Türen zum Ein- und Aussteigen genutzt werden und sich die Fahrgäste gleichmäßig im Fahrzeug verteilen.
- das Verschieben von Einkaufs- und Besorgungsfahrten auf Zeiten, in denen Berufspendler und Schüler, nicht unterwegs sind.
- Beachten der Hygienehinweise der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts wie gute Handhygiene und das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette.
Die Fahrscheinpflicht ist nicht aufgehoben. Der VRS empfiehlt den Fahrgästen, Tickets im Online-Ticketshop zum Selbstausdrucken oder als HandyTicket über die VRS-App, über die Apps der Verkehrsunternehmen sowie über den DB Navigator bzw. über die Mobil.NRW-App zu kaufen.
Weitere Informationen unter www.vrs.de sowie https://www.mobil.nrw/corona.html
Pressekontakt:
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Holger Klein
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Glockengasse 37-39
50667 Köln
Tel.: 0221/ 20808-47
E-Mail: holger.klein(at)vrs.de