Förderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung des SPNV-Netzes

Mit der Novelle des ÖPNV-Gesetzes im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, regionale Schnellbuslinien über die SPNV-Aufgabenträger fördern zu lassen.

Der Zweckverband go.Rheinland (damals noch als ZV NVR) hat im November 2019 beschlossen, aus den SPNV-Betriebsmitteln zukünftig bis zu 3,3 Millionen Euro jährlich für die Förderung der Betriebskosten von regionalen Schnellbuslinien zur Verfügung zu stellen. Ab 2023 hat der Zweckverband go.Rheinland diese Finanzmittel auf über 4 Mio. Euro jährlich erhöht. Das Netz wurde auf Basis schon bestehender Bahnstrecken und Buslinien entwickelt und soll neben der Verbindungswirkung in den Kreisen vor allem auch als Zubringerverkehr zum SPNV dienen.

    Das Schnellbus-Angebot soll den lokalen Busverkehr, welcher die maßgeblichen Quellen und Ziele in der Fläche kleinräumig erschließt, ergänzen. Es soll zu keinerlei Konkurrenz zum SPNV kommen. Antragsberechtigt sind die ÖPNV-Aufgabenträger im Verbandsgebiet von go.Rheinland.

    Übersteigt die Summe der insgesamt beantragten Fördermittel die verfügbaren Haushaltsmittel, wird über eine Förderung von regionalen Schnellbuslinien unter Berücksichtigung der verkehrlichen Bedeutung entschieden.

       

      Bei der Bewertung der verkehrlichen Bedeutung finden insbesondere folgende Kriterien Berücksichtigung:

      • zusätzliches ÖPNV-Angebot im Vergleich zum bisherigen Angebot,
      • Reisezeitgewinne für die Fahrgäste,
      • Netzwirkung im SPNV-Netz,
      • Anbindung eines Mittelzentrums oder Unterzentrums ohne Anschluss an den SPNV,
      • prognostizierte Fahrgastzahlen,
      • prognostizierte Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) (Umstieg zum Umweltverbund),
      • Bundes-, Landes- oder Kreisgrenzen überschreitende Linien sowie
      • flankierende Beschleunigungsmaßnahmen.